Startseite
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Psychologische Beratung
Krankheiten ICD-10
Über mich!
Thema: Familie
Anfahrt
E-Mail-Kontakt
Kontaktdaten
Impressum
     
 


Betreuen statt bevormunden!

Im Vorderung einer jeden Betreuung steht für mich die Förderung und Unterstützung zur selberständigen Lebensführung!

Wird eine Betreuung notwendig, so beinhaltet diese folgende Bereiche, je nach Notwendigkeit:

  • Gesundheitsvorsorge
  • Rentenangelegenheiten
  • Vermögensangelegenheiten
  • Bestimmung des Aufenthaltes
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden und Sozialleistungsträgern
  • Entgegennahme, anhalten und öffnen von Post

Kosten

Wenn durch ein Betreuungsgericht angeordnete, sogenannte "gesetzliche Betreuung" durchgeführt wird, ergibt sich hieraus ein gesetzlich geregelter Stundensatz.

Wenn Sie mittellos sind, werden die Kosten der gesetzlichen Betreuung vom Staat übernommen.

Falls Sie über eigenes, ausreichendes Vermögen verfügen, müssen Sie die Kosten der gesetzlichen Betreuung aus Ihrem Vermögen bezahlen.

Es obliegt Ihnen im Vorfeld einen Betreuer nach Ihrem Vertrauen zu benennen und diesen in einer Betreuungsvollmacht zu festzulegen.

Betreuen ist Verstrauenssache!

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu meinen E-Mail-Kontakt.