Im Vorderung einer jeden Betreuung steht für mich die Förderung und Unterstützung zur selberständigen Lebensführung!
Wird eine Betreuung notwendig, so beinhaltet diese folgende Bereiche, je nach Notwendigkeit:
Gesundheitsvorsorge
Rentenangelegenheiten
Vermögensangelegenheiten
Bestimmung des Aufenthaltes
Wohnungsangelegenheiten
Vertretung gegenüber Behörden und Sozialleistungsträgern
Entgegennahme, anhalten und öffnen von Post
Kosten
Wenn durch ein Betreuungsgericht angeordnete, sogenannte "gesetzliche Betreuung" durchgeführt wird, ergibt sich hieraus ein gesetzlich geregelter Stundensatz.
Wenn Sie mittellos sind, werden die Kosten der gesetzlichen Betreuung vom Staat übernommen.
Falls Sie über eigenes, ausreichendes Vermögen verfügen, müssen Sie die Kosten der gesetzlichen Betreuung aus Ihrem Vermögen bezahlen.
Es obliegt Ihnen im Vorfeld einen Betreuer nach Ihrem Vertrauen zu benennen und diesen in einer Betreuungsvollmacht zu festzulegen.
Betreuen ist Verstrauenssache!
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu meinen E-Mail-Kontakt.